EuGH-Urteil zur Anwendung der Bereichsausnahme im Rettungsdienst
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 21.03.2019 seine Entscheidung zur „Regelung über die Öffentliche Auftragsvergabe“ mitgeteilt und damit ein Grundsatzurteil zur Anwendung der Bereichsausnahme im Rettungsdienst gesprochen.
Danach muss die Vergabe öffentlicher Rettungsdienst- und Krankentransportleistungen an gemeinnützige Organisationen nicht europaweit ausgeschrieben werden.
Der EuGH ging mit seinem Urteil über die Empfehlung des Generalanwaltes vom November 2018 hinaus und stellte fest, dass die Betreuung und Versorgung von (Notfall-)Patienten durch Rettungsdienstfachpersonal in einem Rettungswagen oder im qualifizierten Krankentransport als „Gefahrenabwehr“ anzusehen sind.
Das Urteil geht auf ein Klageverfahren gegen die Stadt Solingen zurück, welche die Bereichsausnahme für die rettungsdienstliche Vergabe angewendet hatte. Gegen dieses Verfahren hat ein privater Rettungsdienst geklagt. Das Gerichtsverfahren erstreckte sich bis zur Vergabekammer des Oberlandesgerichts Düsseldorf, welche den EuGH in die Entscheidungsfindung einbezog.
Der DRK-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. begrüßt die Entscheidung des EuGH und sieht sich in seiner Auffassung bestärkt, dass der Rettungsdienst ein elementarer Bestandteil der Gefahrenabwehr ist und untrennbar mit dem Zivil- und Katastrophenschutz verbunden sein sollte.
In den kommenden Monaten gilt es nun, eine mögliche Anwendung mit der Landespolitik für Mecklenburg-Vorpommern zu erörtern.