kureinrichtung-header.jpg Foto: Michel Eram / DRK

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Kur- und Erholungseinrichtungen

Dr. Marcin Przybysz, LL.M. Dipl.-Jur.
Suchdienst-Leiter 
Telefon: 0385 59147-17
Telefax: 0385 59147-19
E-Mail: m.przybysz@drk-mv.de

Alle Frauen in Familienverantwortung haben Anspruch auf eine Mütter- oder Mutter-Kind-Kur. Mit der seit April 2007 in Kraft getretenen Gesundheitsreform sind Mütter- und Mutter-Kind-Kuren zu Pflichtleistungen der Krankenkassen geworden. Voraussetzung ist, dass der Arzt die medizinische Notwendigkeit für Mütter oder Mütter mit Kindern attestiert. Die Kosten für Ihre Kur übernimmt die Krankenkasse. Je nach Ihrer finanziellen Situation können wir Ihnen bei der Zuzahlung oder anderen Kurnebenkosten mit Spendengeldern des Müttergenesungswerkes (MGW) helfen. Sprechen Sie eine unserer 13 Beraterinnen in unseren Kurberatungsstellen der Kreisverbände an. Sichern Sie sich Ihren Anspruch. Wir beraten Sie gern.