Elternbeitragsfreiheit in den Kitas ab 2020 beschlossene Sache
Am 04.09.2019 beschloss der Landtag MV in seiner 2. Lesung das Gesetz zur Elternbeitragsfreiheit, Stärkung der Elternrechte und Novellierung des KiföG M-V.
Damit hat das Land einen großen sozialpolitischen Schritt zur Erhöhung des Nettoeinkommens der Familien als auch des chancengerechten Zugangs aller Kinder in die frühkindliche Bildung getan. Mecklenburg-Vorpommern ist das erste Bundesland, in dem der Besuch der Kita von Null bis 10 Jahren durchgängig kostenfrei ist. Eine Ausnahme gibt es für eine verlängerte Ferienbetreuung von Hortkindern. Hier ist ein Elternbeitrag zu entrichten.
Eltern, pädagogische Fachkräfte und Träger von Kitas hatten sich zuallererst eine Verbesserung der Rahmenbedingungen in Kitas, insbesondere eine bessere Personalausstattung gewünscht, um die Qualität in den Kitas zu stärken. Damit bleibt die Umgestaltung des KiföG MV trotz der Verwaltungsvereinfachung weit hinter den Erwartungen zurück. Gerade mit den Bundesmitteln für Qualität in Kitas wäre die Verbesserung der Personalausstattung der nächste notwendige Schritt gewesen
Durch die Umstellung des Landes von einer Festbetragsfinanzierung auf einen prozentualen Anteil in Höhe von 54,5 % können endlich die Standardverbesserungen von 2010 Absenkung der Fachkraft-Kind-Relation im Kindergarten, Erhöhung der unmittelbaren pädagogischen Arbeit und die Fachberatung voll ausfinanziert werden und damit vollumfänglich umgesetzt werden.
Demgegenüber zeugt die neue Einführung von anlasslosen Prüfrechten bei den Trägern von Kitas von keiner partnerschaftlichen Haltung diesen gegenüber.
Um noch einige Verbesserungen für die Kitas zu erreichen, sind jetzt die Träger aufgefordert, sich in das Satzungsgebungsverfahren in den Landkreisen über die Jugendhilfeausschüsse und deren Unterausschüsse zu beteiligen. Die LIGA der Wohlfahrtsverbände wird durch die Verhandlungen zum Landesrahmenvertrages Kita versuchen, so weit wie möglich landesweit einheitlich Standards durchzusetzen.