Hilfsorganisationen im Gespräch mit Parlamentariern
Der EuGH hat am 21. März 2019 ein Urteil zur Bereichsausnahme bei der Vergabe des Rettungsdienstes gefällt. Vor diesem Hintergrund hatte der DRK-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. am 30. April Vertreter von Parteien und anderen Hilfsorganisationen zu einem parlamentarischen Frühstück eingeladen.
„Wir begrüßen die jüngste Entscheidung des EuGH zur Vergabe der Notfallrettung. Denn damit wird die Bereichsausnahme für wettbewerbsrechtliche Verfahren bei der Ausschreibung von Rettungsdienstleistungen für gemeinnützige Organisationen und Vereinigungen mit sozialen Aufgaben erklärt. Es bedarf also keiner EU-weiten Ausschreibung und wir setzen uns dafür ein, dass das geltende EU-Recht nun in landesrechtliche Regelungen umgesetzt wird“, erklärte Jan-Hendrik Hartlöhner, Vorstand des DRK-Landesverbandes.
Es folgten Statements, in denen betont wurde, warum die Bereichsausnahme zugunsten gemeinnütziger Hilfsorganisationen, die über ein komplexes Hilfeleistungssystem verfügen, unabdingbar ist.
Thomas Powasserat, Bereichsleiter beim DRK-Landesverband informierte unter anderem über das Zusammenwirken des Rettungsdienstes mit den Kameraden der Wasserwacht, die Gefahrenabwehr sowie die Einsatzmöglichkeiten der Medical Task Force, die das Rote Kreuz mit hunderten ehrenamtlichen Helfern im Auftrag des Landes M-V aufbaut und betreibt. „Bei Großschadensfällen und Massenanfällen von Verletzen ist das konstruktive, kontrollierte Zusammenwirken der Helfer aller verfügbaren Organisationen und Vereinigungen unabdingbar für die Rettung von Menschenleben und die Gefahrenabwehr“, sagte er.
In diesem Zusammenhang machten mehrere Teilnehmer deutlich, dass die 10-Jahres-Frist bereits ausgeschriebener und vergebener Rettungsdienstleistungen für den Erhalt des komplexen Hilfeleistungssystems kontraproduktiv sei. Planungssicherheit, beispielsweise in den Bereichen Personalmanagement und Ausbildung sowie bei Investitionen im haupt- und ehrenamtlichen Bereich müsse unbedingt gegeben sein.
Betont wurde unter anderem, wie wichtig das große Potenzial freiwilliger, gut ausgebildeter Helfer ist, auf die bespielsweise bei einem Massenanfall von Verletzten keinesfalls verzichtet werden könne. Das wurde durch die Schilderungen von Hilmar Fischer aus dem DRK-Kreisverband Güstrow sehr deutlich, der vom Einsatz haupt- und ehrenamtlicher Retter beim Sandsturm auf der A19 im Jahr 2011 berichtete. Er erläuterte am praktischen Beispiel dieses Großschadensfalls, wie wertvoll die Unterstützung der Freiwilligen ist und warum Einsparungen und Verzicht im ehrenamtlichen Bereich für ihn unvorstellbar seien.
Um die Parlamentarier in Kreistagen, Städten und Gemeinden über die Bedeutung von Hilfsorganisationen im Rettungsdienst zu informieren, werden in den DRK-Kreisverbänden weitere Veranstaltungen folgen.
Text und Fotos: Christine Mevius