Der Präsident des DRK-Landesverbandes MV, Werner Kuhn, der die Veranstaltung eröffnete, war sehr positiv überrascht, wie breit das Thema Schutz von Schutzbefohlenen die verschiedenen Bereiche des DRK durchzieht und von den Teilnehmenden wahrgenommen wird.
Ein wichtiges Anliegen dieser Veranstaltung war, Möglichkeiten gemeinsamen Handelns von Ehren- und Hauptamt zum Wohle der Schutzbefohlenen aufzuzeigen. Prof. Martin Menzel-Bösing von der Fliedner Hochschule Düsseldorf stellte das in seinem Vortrag beispielhaft dar.
Zu Beginn der Veranstaltung erhielten die Teilnehmenden von Prof. Peter Knösel in einem belebenden Vortrag die rechtlichen Grundlagen erläutert, aus der sich die Aufgaben im Kinderschutz ableiten und welche Rechte und Pflichten an die haupt- und ehrenamtlichen Betreuer sich daraus ableiten.
Der Präsident des DRK-Landesverbandes MV war offensichtlich sehr überrascht, mit wie vielen rechtlichen Grundlagen und Vorschriften sich die DRK-Mitarbeitenden auseinandersetzen und beachten müssen.
In den anschließenden Workshops konnten die Teilnehmenden ihre Fragen und Problemlagen ihr Wissen austauschen und vertiefen.
Der DRK-Landesverband MV wird sich weiter mit dem Thema „Schutz von Schutzbefohlenen“ befassen und entsprechende Anregungen, Materialen und Fortbildungen anbieten.