Wir (DRK-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Landesbehindertengleichstellungsgesetz - LBGG M-V und Barrierefreie Websites-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BWebVO M-V)
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.drk-mv.de/.
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
DRK-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Wismarsche Straße 298, 19055 Schwerin
Tel: 0385 / 59 147-0
Fax: 0385 / 59 147-98
E-Mail: info@drk-mv.de
https://www.drk- mv.de/start/service/kontakt.html
Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:
Fehlende oder unzureichende Alternativtexte
Grafiken mit Schrift ohne entsprechenden Alternativtext
Videos ohne Untertitel/Gebärdensprache
Eingeschränkte Tastaturbedienbarkeit
WAVE - web accessibility evaluation tool
Manuelle Stichprobenprüfungen
Wir bemühen uns stets um die Verbesserung der barrierefreien Zugangsmöglichkeiten zu unserer Website. Derzeit tun wir hierzu Folgendes:
Regelmäßige Prüfungen, fortlaufende Anpassung von Kontrasten, Alternativtexten und Tastaturbedienbarkeit zur Verbesserung der digitalen Barrierefreiheit.
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung
Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit nach § 13 LBGG M-V
Werderstraße 124
19055 Schwerin
E-Mail: ueberwachungsstelle(at)sm(dot)mv-regierung.de
Diese Erklärung wurde am 01.07.2025 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 01.07.2025 überprüft.
Quelle: eRecht24