Den Entwurf eines Wohlfahrtsfinanzierungs- und Transparenzgesetzes hat Sozialministerin Stefanie Drese heute in der Landespressekonferenz vorgestellt. Kritik äußert die LIGA jedoch an der unzureichenden Finanzierungssicherheit für die Träger sozialer Beratungsangebote sowie der knappen Zeitachse.
Für die im Gesetzentwurf genannten Beratungsdienste sollen die Landeszuwendungen ab 1. Januar 2020 um 12,5 Prozent erhöht und werden. "Das würden wir ausdrücklich begrüßen", sagt Christina Hömke, Vorsitzende der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern e.V. Allerdings stehe das so nicht im Gesetz. "Der Gesetzentwurf bietet durch den Verweis auf 'Förderung nach Haushaltslage' keine hinreichende Planungssicherheit für die Spitzenverbände." Auch werde der Forderung der Landesregierung nach tariflicher Bezahlung der Beratungsfachkräfte nicht ausreichend Rechnung getragen. "Außerdem klammert der Entwurf die Notwendigkeit einer Dynamisierung aus. Das Gesetz führt daher nicht, wie in den Zielen des Gesetzes beschrieben, zur Schaffung einer beständigen Grundlage der Finanzierung der Tätigkeitsfelder in der Wohlfahrtspflege und auch nicht zu einer nachhaltigen und langfristigen Gestaltung guter Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen", so Hömke. "Die Höhe der Finanzhilfen müssen im Gesetz konkret benannt und darauf aufbauend eine jährliche Dynamisierung beschrieben werden, die sich an der realen Kostenentwicklung orientiert." Ansonsten würde das seit Jahren unterfinanzierte System der Beratungsangebote fortgeschrieben.
Kritik äußern die Wohlfahrtsverbände auch an dem viel zu schnellen Umsetzungsverfahren. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Pflichtausgaben des Landes sollen mit dem Gesetz auf die Kommunen übertragen und zur Hälfte von den Landkreisen und kreisfreien Städten mitfinanziert werden. "Wir freuen uns, dass das Land diesbezüglich einen Aufschub von einem Jahr gewährt", sagt Hömke. Das Ziel bleibe trotzdem ambitioniert. Die LIGA befürchtet aufgrund der unzureichenden Finanzierungsgrundlagen und -mechanismen zukünftig massive Einbrüche in der Beratungsarbeit mangels ausreichender Refinanzierungsmöglichkeiten.
"Die Zusammenarbeit von Land und Freier Wohlfahrtspflege auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen, entspricht seit langem der Forderung der LIGA", betont Hömke und begrüßt auch das Gebot der Transparenz. "Um nachhaltige Verbesserungen für die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern sowie Glaubwürdigkeit und Vertrauen zu gewinnen, brauchen wir einen Konsens von Land, Kommunen und Verbänden", so die LIGA-Vorsitzende. "Dazu benötigen wir ein fortschrittliches, leistungsfähiges und zukunftssicheres Wohlfahrtsgesetz."
Die LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege
In der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege haben sich die Arbeiterwohlfahrt, die Caritas, das Deutsche Rote Kreuz, die Diakonie, der Paritätische Wohlfahrtsverband und die Zentrale Wohlfahrtsstelle der Juden in Mecklenburg-Vorpommern zusammengeschlossen. Die LIGA nimmt zentrale Koordinierungsaufgaben wahr und steht für Landesgremien und Institutionen als zentraler Ansprechpartner zur Verfügung. Sie bündelt die Interessen und Bedarfe Betroffener und Hilfebedürftiger, um sie gegenüber Politik und Kostenträgern des Landes zu vertreten. Sie setzt sich für einheitliche Standards und eine hohe Qualität in Beratung, Förderung, Bildung und Pflege hilfebedürftiger Menschen ein. In ihren Einrichtungen und Organisationen arbeiten mehr als 54.000 hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie werden von ca. 8.000 Ehrenamtlichen unterstützt.