Ankündigung Fachtagung zu Änderungen im Bundesteilhabegesetz (BTHG) am 27.08.18 in Teterow
Das „Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (BTHG)“ ist in seiner ersten Stufe zum 30.12.2016 in Kraft getreten und wird sukzessiv bis zum 01.01.2020 vollumfänglich gelten. Es werden erhebliche Strukturveränderungen im Bereich der Leistungen für Menschen mit Behinderungen vorgenommen.
Was verändert das BTHG mit seinem Anspruch, mehr Selbstbestimmung und Teilhabe für behinderte Menschen aller Altersgruppen zu ermöglichen?
Wir möchten Sie einladen, sich über die Änderungen im BTHG bezüglich Ziele, Inhalte und Zweck im Unterstützungssystem der Behindertenhilfe zu informieren.
Gleichzeitig sollen Sie darauf aufmerksam gemacht werden, welche Anforderungen an Sie als Leistungserbringer im Bereich der Behindertenhilfe gestellt werden und welche Auswirkungen dies für Sie als Leistungserbringer bedeutet.
In einem regen Erfahrungsaustausch wollen wir mit Ihnen über zukünftige Handlungsansätze und -strategien in Ihrer Arbeit diskutieren und entwickeln.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an den DRK-Landesverband M-V, Frau Noetzel, Tel. 0385 59147-21 oder per Mail u.noetzel(at)drk-mv.de.