Das „Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (BTHG)“ ist in seiner ersten Stufe zum 30.12.2016 in Kraft getreten und wird sukzessiv bis zum 01.01.2020 vollumfänglich gelten. Es werden erhebliche Strukturveränderungen im Bereich der Leistungen für Menschen mit Behinderungen vorgenommen.