Bundesteilhabegesetz erfordert Umdenken in vielen Bereichen
DRK-Einrichtungen haben mit Umsetzung begonnen
Am 1. Januar 2017 ist das von der Bundesregierung verabschiedete Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (BTHG) in seiner ersten Stufe in Kraft getreten. Schon im Jahr 2023 soll es in vollem Umfang gelten. Die notwendigen Strukturveränderungen stellen das Land und die Trägereinrichtungen gleichermaßen vor große Herausforderungen, von denen es einige sehr kurzfristig zu meistern gilt. Aus diesem Grund hatte der DRK-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. am 27. August 2018 zu einer Fachtagung ins Bildungszentrum Teterow eingeladen. Daran nahmen 55 Teilnehmer aus Behinderten-, Pflege-, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie weitere Interessierte teil.
Welche Änderungen das BTHG beinhaltet und was das für die Leistungserbringer bedeutet, erläuterte auf sehr anschauliche Weise Rechtsanwältin Jana Franke, die vorrangig die Rechte von Menschen mit Behinderungen vertritt. Hauptziel der neuen gesetzlichen Regelungen ist es, die bisherigen Eingliederungshilfen zu modernisieren und stärker am persönlichen Bedarf der Menschen mit Behinderungen auszurichten. Aus diesem Grund werden die entsprechenden Leistungen inhaltlich neu geregelt und es gibt Veränderungen in der Zuständigkeit der Kostenträger. Den Tagungsteilnehmern wurde unter anderem klar, dass die Auswirkungen des Gesetzes auf bestehende Eingliederungshilfen und Angebote keinesfalls zu unterschätzen sind.
Das Bundesteilhabegesetz soll schließlich einen Paradigmenwechsel mit sich bringen von einem institutionsorientierten zu einem personenorientierten System. Dadurch wird gegebenenfalls erforderlich, Angebote neu zu formulieren und das Spektrum der Hilfen zu verändern.
Schwerpunkte weiterer Vorträge von Referenten des DRK-Generalsekretariats waren Auswirkungen des BTHG auf Rotkreuz-Einrichtungen sowie beispielhafte Ideen, die mit Hilfe der Aktion Mensch im Rahmen des Projektes INK-PLAN realisiert worden sind.
In vier Gruppen diskutierten die Tagungsteilnehmer anschließend in einem Worldcafé ihre Probleme bei der Umsetzung des BTHG. Dabei wurde auch deutlich, dass es aufgrund des noch fehlenden Landesrahmenprogramms zahlreiche Unklarheiten gibt. Sorgen bereitet vielen Verantwortlichen in der Behindertenhilfe auch die Zusammenarbeit mit den zuständigen Ämtern. Hier fehle es oftmals an qualifizierten Mitarbeitern, die kompetent über die Zuwendung beantragter Hilfeleistungen entscheiden könnten.
Text und Fotos: Christine Mevius