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Das neue KiföG M-V ist beschlossen.

Arbeit mit Kindern und Eltern
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Am 1. Juli 2026 hat der Landtag Mecklenburg-Vorpommern die Novelle des Kindertagesförderungsgesetzes wie angekündigt verabschiedet.

Positiv sind insbesondere die schrittweise Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels in Krippe und Hort sowie die Vorbereitungen auf den bundesweiten Ganztagsanspruch.

Gleichzeitig bleiben zentrale Herausforderungen bestehen: Der gesetzliche Mindestpersonalschlüssel wird erst schrittweise umgesetzt, Übergangsregelungen ermöglichen Ausnahmen und viele Fragen zur tatsächlichen Fachkräftegewinnung und Finanzierung werden die Praxis weiter beschäftigen.

Das Gesetz ist beschlossen – die eigentliche Herausforderung beginnt jetzt: die Umsetzung in den Kitas.

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