Am 1. Juli 2026 hat der Landtag Mecklenburg-Vorpommern die Novelle des Kindertagesförderungsgesetzes wie angekündigt verabschiedet.
Positiv sind insbesondere die schrittweise Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels in Krippe und Hort sowie die Vorbereitungen auf den bundesweiten Ganztagsanspruch.
Gleichzeitig bleiben zentrale Herausforderungen bestehen: Der gesetzliche Mindestpersonalschlüssel wird erst schrittweise umgesetzt, Übergangsregelungen ermöglichen Ausnahmen und viele Fragen zur tatsächlichen Fachkräftegewinnung und Finanzierung werden die Praxis weiter beschäftigen.
Das Gesetz ist beschlossen – die eigentliche Herausforderung beginnt jetzt: die Umsetzung in den Kitas.
