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Die Landesregierung meldet:

2023: Highres Deutsches Rotes Kreuz Impfzentrum Dresden 3257 Presseformat

„Das Bundesgesetz zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht ist zum 1. Januar 2023 außer Kraft getreten. Es besteht demnach keine gesetzliche Pflicht zum Nachweis einer vollständigen Corona-Schutzimpfung für Personen, die in medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen tätig sind. Der Impfstatus der Beschäftigten muss nicht mehr mitgeteilt bzw. durch die Arbeitgeber überprüft werden.“ 
https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/sm/Service/Corona/Impfung-gegen-Corona/

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