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Reform der Kinder- und Jugendhilfe: Was jetzt auf dem Spiel steht

Die geplante Reform des SGB VIII soll die „inklusive Lösung“ bringen – also eine einheitliche Zuständigkeit für alle jungen Menschen. Das ist fachlich sinnvoll und längst überfällig.

Fachlich ist die Überführung der Leistungen für junge Menschen mit Behinderungen in eine einheitliche Zuständigkeit grundsätzlich nachvollziehbar. Ziel der „inklusiven Lösung“ ist es gerade, die bisherige Trennung zwischen SGB VIII und SGB IX zu überwinden und Hilfen aus einer Hand zu ermöglichen.

Gleichzeitig besteht die Sorge, dass im Zuge der Strukturreform der individuelle Rechtsanspruch an Bedeutung verlieren könnte. Kritisch diskutiert wird insbesondere, ob künftig stärker auf allgemeine sozialräumliche oder strukturelle Angebote verwiesen wird – auch dort, wo bislang passgenaue Hilfen im Einzelfall gewährt wurden. Für die Praxis bleibt daher entscheidend, dass sich Unterstützung weiterhin am konkreten Bedarf des einzelnen Kindes oder Jugendlichen orientiert und nicht vorrangig an vorhandenen Strukturen oder fiskalischen Erwägungen.

Gleichzeitig zeigen aktuelle Entwürfe aber auch eine andere Richtung:

  • stärkere Steuerung statt individueller Rechtsansprüche
  • mehr pauschale Angebote im Sozialraum
  • deutlicher Kostendruck

Für die Praxis stellt sich damit eine zentrale Frage:

Bleibt die Hilfe am Bedarf des einzelnen Kindes ausgerichtet – oder wird sie künftig stärker durch vorhandene Strukturen bestimmt?

Auch die Rolle freier Träger steht zur Diskussion. Änderungen am Subsidiaritätsprinzip könnten bedeuten, dass öffentliche Träger mehr Leistungen selbst übernehmen.

Als Wohlfahrtsverband bringen wir uns aktiv in den Prozess ein – gemeinsam mit Partnern wie der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege.

Unser Ziel bleibt klar: eine bedarfsgerechte Unterstützung für Kinder, Jugendliche und Familien – unabhängig von Sparzwängen.

Die Reform ist noch nicht abgeschlossen. Jetzt ist der Moment, sie fachlich mitzugestalten.

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