Wie geht es weiter mit dem KiföG M-V?
Die Landesregierung hat zu Jahresbeginn eine komplette Neufassung des KiföG M-V vorgelegt.
Kernpunkt ist zum 01.01.2020 die Elternbeitragsfreiheit für alle Kinder. Dies stellt eine große sozialpolitische Maßnahme dar, die die LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege bereits seit Jahren fordert, um allen Kindern einen chancengerechten Zugang zum frühkindlichen Bildungsbereich zu ermöglichen.
Daneben hat der Gesetzgeber im KiföG M-V grundlegende Umstrukturierungen vorgenommen. So wurden die Finanzierungsanteile und Finanzwege neu geregelt, die Qualitätsstandards wie die Fachkraft-Kind-Relation, die mittelbare pädagogische Arbeit, die Fortbildung zur BiKo und die Fachberatung werden ausfinanziert , Prüfrechte und die Anrechnung von Gewinnen bei selbstverschuldeten nicht erbrachten Leistungen durch den Träger der Kita eingeführt.
Neu ist die Einführung einer Vergütung der Mentorentätigkeit mit 150,00 € für den ersten Auszubildenden in der Kita und 50,00 € für jeden weiteren Auszubildenden in der Kita.
In der ersten öffentlichen Anhörung wurde deutlich, dass alle Anzuhörenden die Meinung vertreten, dass die Elternentlastung nicht zu Lasten der Qualität gehen darf. Ein besserer Personalschlüssel ist in MV notwendig.
Die zweite öffentliche Anhörung im Sozialausschuss widmete sich den Themen: Einführung der Prüfrechte und Verrechnung von Gewinnen bei selbstverschuldeten nicht erbrachten Leistungen.
Auf Grund des für die LIGA erstellten Gutachtens zu den Prüfrechten und Gewinnanrechnungen wurde Herr Prof. Wiesner zur Anhörung geladen, ebenso Herr Prof. Korioth als Verfasser der gutachterlichen Stellungnahme des Sozialministeriums. Prof. Wiesner als Verfasser des SGB VIII stellte noch mal eindeutig klar, dass im SGB VIII keine Gewinnverrechnung und keine Prüfrechte vorgesehen sind, da die Träger gerade dadurch zu wirtschaftlichem Handeln angeregt werden sollen. Die Landesgesetzgebung kann das Bundesrecht - hier das SGB VIII- nicht schlechter stellen.
In der Diskussion und Fragestellung in der zweiten öffentlichen Anhörung wurde deutlich, dass man sich an Einzelfällen orientiert, bestimmte Tarifverträge nicht akzeptieren will und daraus einen Generalverdacht für alle Träger ableitet. In welche Richtung nach der Anhörung weitergedacht wird, war nicht zu entnehmen.
Klar ist nur, die Elternentlastung soll kommen, obwohl die Finanzierung durch das Gute-Kita-Gesetz nur bis 2022 sichergestellt ist. Auch am Personalschlüssel wird es vorerst keine Änderungen geben, wie uns die Ministerin Drese in ihrem Antwortschreiben auf unseren Forderungskatalog in Auswertung der Fachtagung „Kinder zweiter Klasse? – Ein kritischer Blick auf Chancengerechtigkeit in MV“ mitteilte. Voraussetzung ihrerseits sind Erschließung weiterer finanzieller Reserven und die Gewinnung zusätzlicher pädagogischer Fachkräfte durch Erhöhung der Ausbildungskapazitäten.
Sollten die Prüfrechte und Anrechnung nicht erbrachter Leistungen festgeschrieben, müssen die Träger sich entscheiden, wie sie damit umgehen werden. Fakt ist, dass die Verhandlungen nicht leichter werden wenn die Eltern nicht mehr belastet werden, denn die Verhandlungspartner möchten ihre Finanzierungsanteile gering halten. In der Anhörung wurde bereits ausgeführt, dass noch ca. 5 bis 6 Millionen Euro für die Ausfinanzierung der Qualitätsstandards fehlen. Klarheit wird es aller Voraussicht nach in der zweiten Lesung des Gesetzesentwurfs im Landtag am 04.09.2019 geben, in der das Gesetz verabschiedet werden soll.